Kurz gesagt
Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen, das verlangt § 19 NAV als Mitteilung vor der Inbetriebnahme. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage über 12 kVA, ist zusätzlich seine vorherige Zustimmung nötig. Er muss sich dann innerhalb von zwei Monaten äußern. Eine einzelne 11-kW-Box bleibt unter dieser Schwelle, eine 22-kW-Box liegt darüber.
Muss ich die Wallbox anmelden?
Ja, und zwar unabhängig von der Leistung. Die Niederspannungsanschlussverordnung nennt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ausdrücklich: Sie sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Der Netzbetreiber braucht diese Information, weil er sonst nicht weiß, welche Lasten in seinem Ortsnetz hinzukommen.
Die Mitteilung ist kein Genehmigungsverfahren. Sie informieren, und Sie dürfen die Anlage in Betrieb nehmen, solange Sie unter der Zustimmungsschwelle bleiben.
Mitteilung oder Zustimmung: wo die Grenze liegt
Entscheidend ist nicht die Beschriftung auf dem Gerät, sondern die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage. Liegt sie über 12 kVA, braucht die Inbetriebnahme die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers.
Das Wort "Summen" ist der Punkt, den viele übersehen. Zwei 11-kW-Wallboxen am selben Hausanschluss addieren sich und überschreiten die Schwelle gemeinsam, auch wenn jede für sich darunter liegt. Wer später eine zweite Box plant, sollte das gleich mit anmelden.
Der Ablauf und die Fristen
Von der Meldung bis zum ersten Ladevorgang
Reihenfolge und Fristen nach § 19 NAV und den Regeln zu § 14a EnWG
Einträge als Tabelle
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| Vor der Inbetriebnahme | Mitteilung an den Netzbetreiber . Gilt für jede Ladeeinrichtung, unabhängig von der Leistung. |
| Über 12 kVA | Zusätzlich Zustimmung einholen . Maßgeblich ist die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage. |
| Innerhalb von zwei Monaten | Der Netzbetreiber äußert sich . Die Frist beginnt mit dem Eingang der Mitteilung. |
| Seit 1. Januar 2024 | Neue Anlagen sind steuerbar . Betrifft Geräte mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. |
Planen Sie die zwei Monate ein, wenn Sie eine 22-kW-Box möchten. Bei 11 kW hängt der Termin dagegen nur an der Verfügbarkeit des Elektrofachbetriebs.
Was § 14a EnWG zusätzlich verlangt
Seit 2024 gehören private Ladepunkte zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. § 14a EnWG nennt nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte ausdrücklich, und die Bundesnetzagentur zieht die Grenze bei mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurden.
Der Ausgleich dafür ist handfest: Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr verweigern, es gilt keine Ablehnung wegen möglicher Engpässe. Im Gegenzug darf er die Leistung in Ausnahmefällen begrenzen. Was das im Detail bedeutet und welches Modell beim Netzentgelt sich lohnt, steht in § 14a EnWG erklärt.
11 kW oder 22 kW in der Praxis
Der Sprung von der Haushaltssteckdose zur Wallbox ist groß, der Sprung von 11 auf 22 kW ist es für die meisten Haushalte nicht. Zum Vergleich nennt der ADAC für eine Vollladung des VW ID.3 zwei Werte.
Vollladung eines VW ID.3
Angaben des ADAC zum Unterschied zwischen Steckdose und Wallbox
Werte als Tabelle
| Posten | Dauer |
|---|---|
| Haushaltssteckdose | fast 16 h |
| Wallbox mit 11 kW | rund 5 h |
Fünf Stunden passen bequem in eine Nacht. Wer täglich pendelt, lädt ohnehin selten von leer auf voll, sondern füllt die gefahrene Strecke nach. Wie lange das dauert, zeigt Ladezeit berechnen.
Dazu kommt: Viele Fahrzeuge nehmen an Wechselstrom nur 11 kW an. Eine 22-kW-Wallbox lädt dann kein Stück schneller, verlangt aber die Zustimmung des Netzbetreibers.
Wer meldet an?
In der Regel der Elektrofachbetrieb, der die Anlage installiert. Laut ADAC läuft die Anmeldung meist über den Elektrofachbetrieb, und das ist auch sinnvoll: Der Betrieb kennt die technischen Daten, die das Formular verlangt.
Fragen Sie im Angebot trotzdem nach, wer die Meldung einreicht und ob sie im Preis enthalten ist. Die Preise für Gerät und Montage finden Sie in Wallbox-Kosten mit Installation.