Wallboxkosten

Für Elektrofachbetriebe

Diese Seite ist eine Einladung, kein Vertriebsanruf. Den ersten Schritt machen Sie, damit die Zusammenarbeit von Anfang an auf Ihrem Wunsch beruht.

Geprüft am

Kurz gesagt

Wir veröffentlichen Kosten- und Regelwissen rund um die Wallbox und erhalten darüber Anfragen von Haushalten. Betriebe, die solche Anfragen möchten, melden sich bei uns. Eine unaufgeforderte Ansprache von Unternehmen wäre nach § 7 UWG unzulässig, und wir halten uns daran.

Was in einer Anfrage steht

Jede Anfrage enthält Postleitzahl, Wohnsituation, gewünschte Ladeleistung und einen Kontaktweg. Das reicht, um einzuschätzen, ob ein Termin sinnvoll ist, und es ist wenig genug, dass Haushalte das Formular auch ausfüllen.

Was in einer Anfrage nicht steht, wissen Sie besser als wir: Zustand des Zählerschranks, Leitungsweg, Beschaffenheit der Wand. Genau deshalb schicken wir niemanden mit einer Festpreisillusion zu Ihnen. Unsere Kostenseiten nennen Spannen und sagen dazu, woher sie stammen.

Was Sie von uns erwarten können

  • Keine Anrufe und keine E-Mail-Werbung ohne Ihre vorherige Einwilligung.
  • Anfragen nur aus den Postleitzahlgebieten, die Sie uns nennen.
  • Inhalte, die Ihre Kundschaft vorbereiten: Dass eine Wallbox Mitteilung vor der Inbetriebnahme braucht und ab über 12 kVA zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers, steht bei uns genauso wie die Frist von innerhalb von zwei Monaten und die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG ab mehr als 4,2 kW.

Der Stand des Projekts

Diese Seite ist neu. Solange das Formular nicht an ein Postfach angebunden ist, sagt es Ihnen das offen, statt eine Nachricht ins Leere laufen zu lassen. Wenn Sie vormerken möchten, dass Sie Anfragen erhalten wollen, schreiben Sie uns trotzdem: Wir melden uns, sobald die Weiterleitung steht.

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Postleitzahlbereiche oder Landkreise.