Der Netzbetreiber darf Ihre Wallbox drosseln, aber nicht abschalten. Und er zahlt dafür: mit einem spürbar niedrigeren Netzentgelt.
Recht und Netz5 Min. LesezeitGeprüft am
Der Netzbetreiber darf die Leistung nur vorübergehend und nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Untergrenze senken.
Kurz gesagt
§ 14a EnWG zählt nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Betroffen sind
Anlagen mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurden. Der
Netzbetreiber darf die Leistung vorübergehend absenken, aber nie unter 4,2 kW. Dafür
erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt, entweder pauschal mit 110 bis 190 € brutto im Jahr oder
über 60 % weniger Arbeitspreis.
Was eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist
Der Begriff klingt nach Verwaltung, meint aber etwas Einfaches: ein Gerät, das viel Strom zieht und dessen Bezug man
zeitlich verschieben kann. Neben nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten gehören Wärmepumpen, Kälteanlagen,
Stromspeicher und Nachtspeicherheizungen dazu.
Hintergrund ist der Ausbau im Ortsnetz. Wenn in einer Straße zehn Haushalte gleichzeitig mit 11 kW laden, ist das
mehr, als mancher Netzabschnitt verkraftet. Statt Anschlüsse abzulehnen oder jahrelang auf Netzausbau zu warten,
erlaubt der Gesetzgeber dem Netzbetreiber, in seltenen Spitzen einzugreifen.
Was der Netzbetreiber darf
Er darf den Bezug der steuerbaren Anlage vorübergehend begrenzen. Die Untergrenze ist klar benannt: 4,2 kW müssen verfügbar bleiben. Die Bundesnetzagentur beschreibt, was das praktisch heißt: Damit lässt sich ein
Elektroauto typischerweise für rund 50 km in zwei Stunden nachladen.
Ebenso wichtig ist die Kehrseite: Es gilt keine Ablehnung wegen möglicher Engpässe. Ein Netzbetreiber kann den Anschluss
einer Wallbox also nicht mehr mit dem Hinweis auf mögliche Engpässe verweigern.
Wie oft gesteuert wird, hängt vom Netzgebiet ab. Die Netzbetreiber müssen ihre Eingriffe transparent dokumentieren,
Sie können also nachvollziehen, ob und wann Ihre Anlage betroffen war.
Die drei Module beim Netzentgelt
Das Gesetz verlangt für die Steuerbarkeit eine Gegenleistung: ein reduziertes Netzentgelt für Anlagen,
die netzorientiert gesteuert werden. Umgesetzt ist das in drei Modulen.
Die Module im Überblick. Welches sich lohnt, hängt vom Jahresverbrauch und vom Zähler ab.
Modul
Wie es wirkt
Voraussetzung
Modul 1
Pauschale Reduzierung, 110 bis 190 € brutto im Jahr, je nach Netzgebiet
Standardfall, kein zusätzlicher Zähler nötig
Modul 2
60 % weniger Arbeitspreis beim Netzentgelt
Eigener Zählpunkt für die steuerbare Anlage
Modul 3
Zeitvariable Netzentgelte, seit April 2025, nur zusammen mit Modul 1
Nur in Kombination mit Modul 1
Die Faustregel: Wer wenig lädt, fährt mit der Pauschale meist besser. Wer viel lädt und den zweiten Zählpunkt
ohnehin hat, profitiert stärker von der prozentualen Reduzierung. Die genauen Beträge stehen im Preisblatt Ihres
Netzbetreibers, denn das Netzentgelt ist regional verschieden.
Seit wann die Regeln gelten
Die Einführung der § 14a-Regeln
Festlegung der Bundesnetzagentur und ihre Umsetzung
Die Bundesnetzagentur stellt die Regeln vor . Steuerung gegen reduziertes Netzentgelt, kein Ablehnen von Anschlüssen mehr.
01.01.2024
Die Regeln gelten für neue Anlagen . Erfasst sind Geräte mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung.
seit April 2025
Modul 3 kommt hinzu . Zeitvariable Netzentgelte, nur zusammen mit Modul 1 wählbar.
Was das für Ihre Wallbox bedeutet
Praktisch heißt es dreierlei. Erstens braucht Ihre Anlage eine Steuerungsmöglichkeit, meist über ein
Steuergerät am Zählerschrank; klären Sie im Angebot, wer sie liefert. Zweitens sollten Sie das Modul bewusst wählen,
statt die Voreinstellung zu übernehmen. Drittens ändert die Steuerung wenig am Alltag, weil sie nur in Spitzen
greift und die Mindestleistung erhalten bleibt.
Wie sich die Ladezeit bei gedrosselter Leistung verändert, rechnet der Ladekosten-Rechner direkt mit. Die Meldepflichten davor stehen in Wallbox anmelden.
Redaktion Wallboxkosten
[PLATZHALTER: Name und fachliche Qualifikation der verantwortlichen Autorin oder des verantwortlichen Autors vor
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